Ermittlungen, Lauschabwehr und IT-Forensik in Bayern
QUINTEGO unterstützt Unternehmen, Kanzleien und Privatpersonen in Bayern mit diskreten Ermittlungen, technischer Lauschabwehr und digitaler Forensik. Wir klären Ihr Anliegen vertraulich und stimmen die geeigneten Untersuchungsschritte mit Ihnen ab.
Am Anfang steht nicht der Ort, sondern die Frage, die geklärt werden soll. Daraus ergibt sich, welche Untersuchung sinnvoll ist, ob ein Termin vor Ort nötig wird und welche Ergebnisse realistisch erwartet werden können. Für Anliegen in Bayern kommen vor allem diese Bereiche in Betracht:
- Betriebliche Ermittlungen – etwa bei vermutetem Informationsabfluss, ungeklärten Mittelabflüssen (Veruntreuung) oder widersprüchlichen Arbeitszeitangaben (Arbeitszeitbetrug)
- Private Sachverhalte – zum Beispiel Fragen im Zusammenhang mit Unterhaltsstreitigkeiten oder einem Untreueverdacht, jeweils im rechtlich zulässigen Rahmen
- Lauschabwehr (TSCM) – technische Prüfung von Büros, Besprechungsräumen und Wohnungen, mit dem Kfz-Screening auch von Fahrzeugen
- Geräte- und IT-Forensik – Sicherung und Auswertung von Computern, Datenträgern und Smartphones, etwa bei Spyware-Verdacht
So läuft ein Auftrag bei QUINTEGO ab
Vor Ort prüfen oder Geräte zur Analyse übergeben
Für die Lauschabwehr in Räumen müssen Prüfer und Messtechnik Zugang vor Ort erhalten. Fahrzeuge werden an einem vereinbarten Prüfort untersucht. Auch eine Observation findet an den für den Auftrag relevanten Orten statt. Für die Untersuchung von Datenträgern, Computern oder Smartphones ist das häufig nicht nötig: Geräte können nach Absprache auf einem abgestimmten Weg übergeben werden.
Bei geeigneten Mobilgeräten kann eine autorisierte, geschützte Remote-Analyse den während der Sitzung beobachtbaren Netzwerkverkehr untersuchen. Sie ist keine vollständige forensische Fernextraktion des Geräts. Ein unauffälliger Befund bezieht sich auf den vereinbarten Prüfumfang und Untersuchungszeitraum. Wie dieser Weg abläuft, beschreibt der Beitrag zum Remote-QuickCheck.
Berechtigung, Termine und Zugang klären
Vor jeder Maßnahme klären wir, wer den Auftrag erteilt und ob diese Person über die betroffenen Räume, Fahrzeuge oder Geräte verfügen darf. Bei Unternehmen gehört dazu die Frage, wer intern eingebunden werden muss und wer bewusst nicht informiert wird. Für Ortstermine stimmen wir Zeitfenster, Zugang und Ansprechpartner vorab ab, damit die Prüfung ohne Aufsehen und ohne unnötige Unterbrechungen stattfinden kann.
Kosten, Anfahrt und Untersuchungsumfang abstimmen
Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt vom Umfang der Untersuchung, der Zahl der beteiligten Orte und der Entfernung ab. Deshalb besprechen wir Vorgehen, Abrechnung sowie mögliche Fahrtkosten und Spesen vor dem Einsatz. Das kostenlose Erstgespräch dient dazu, den Rahmen realistisch einzuschätzen.
Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren
Am Ende steht eine nachvollziehbare Dokumentation: welche Quellen, Räume oder Geräte untersucht wurden, was festgestellt werden konnte und welche Fragen offenbleiben. Umfang und Form richten sich nach dem Auftrag. So erhalten Sie und gegebenenfalls Ihr Rechtsbeistand eine sachliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen.
Einsatzgebiete in allen sieben Regierungsbezirken Bayerns
- Oberbayern: München und Grünwald, Ingolstadt, Rosenheim, Landsberg am Lech und Traunstein
- Niederbayern: Straubing; Anliegen in Landshut, Passau oder Deggendorf planen wir ebenfalls als Einsatzgebiet
- Oberpfalz: Regensburg und das Umland
- Oberfranken: Bamberg; weitere Einsatzgebiete sind unter anderem Bayreuth, Coburg und Hof
- Mittelfranken: Nürnberg sowie Fürth und Erlangen
- Unterfranken: Würzburg, außerdem Schweinfurt und Aschaffenburg
- Schwaben: Augsburg, ebenso Kempten, Memmingen und Kaufbeuren
Ortstermine und Untersuchungen stimmen wir für jedes Anliegen individuell ab.
