Leistungen im Einsatzgebiet Landsberg am Lech
Welche Leistung sinnvoll ist, ergibt sich aus der Beweisfrage, nicht aus einem festen Paket. Für Anliegen mit Bezug zu Landsberg am Lech kommen insbesondere diese Bereiche in Betracht; die ausführliche Beschreibung finden Sie jeweils auf der Fachseite.
- Spywareprüfung auf Mobilgeräten – Smartphones und Tablets forensisch auf Überwachungssoftware prüfen
- Smartphoneforensik und Handyforensik – Sicherung und Auswertung mobiler Geräte
- Untreue aufklären – Feststellungen zu Lebenssachverhalten belegbar dokumentieren
- Aufklärung bei Stalking – Vorfälle strukturiert erfassen und belegen
- Unterhaltsstreitigkeiten – belastbare Feststellungen zu Lebens- und Einkommensverhältnissen
Welche Angaben für die Erstbewertung benötigt werden
Für eine erste Einschätzung genügen wenige, aber konkrete Angaben:
- Worum geht es und welche Frage soll beantwortet werden?
- Was steht bereits fest und woraus ergibt sich das?
- Bei einer Geräteuntersuchung: Modell, Betriebssystem sowie Eigentum beziehungsweise Berechtigung am Gerät
- Bei einem Verdacht auf Überwachungssoftware: seit wann Auffälligkeiten bestehen und wer Zugriff auf das Gerät hatte
- Bei einem privaten Sachverhalt: der zeitliche Rahmen und die konkret zu klärende Tatsache
Wie die Auftragsklärung abläuft
Vor jedem Einsatz steht ein vertrauliches Erstgespräch. Darin wird geklärt, welche Maßnahmen fachlich tragfähig, rechtlich zulässig und verhältnismäßig sind. Anschließend werden Umfang, Vorgehen und Dokumentationsform schriftlich festgehalten. Der Startzeitpunkt wird verbindlich abgestimmt; pauschale Reaktions- oder Anfahrtszeiten nennen wir nicht.
Termine und Geräteübergabe
Vor-Ort-Termine werden nach der Auftragsklärung vereinbart; dabei werden Zeitfenster, Zutritt und Ansprechpartner abgestimmt. Geräte für eine forensische Untersuchung können per versichertem Versand übergeben werden; eine persönliche Übergabe oder Abholung ist nach Absprache möglich.
Welche Ergebnisse Sie erhalten – und wo die Grenzen liegen
Am Ende steht eine nachvollziehbare Dokumentation: was untersucht wurde, mit welchen Mitteln, zu welchem Zeitpunkt und welche Feststellungen sich daraus ergeben. Eine Geräteuntersuchung beschreibt den Zustand zum Untersuchungszeitpunkt; sie kann nicht ausschließen, dass zu einem früheren Zeitpunkt etwas vorhanden war und keine Spuren hinterlassen hat. Nicht jede Auffälligkeit ist ein Beweis, und nicht jeder Verdacht lässt sich bestätigen. Erfolgsgarantien geben wir nicht; die rechtliche Bewertung bleibt Sache der beauftragten Rechtsvertretung.
