Fakten statt vorschneller Vorwürfe
Abweichungen in der Arbeitszeiterfassung sind erklärungsbedürftig, aber noch kein Beweis für ein vorsätzliches Fehlverhalten. Belastbar wird eine Prüfung erst, wenn Dienstpläne, Aufgaben, betriebliche Abläufe und konkrete Zeitfenster miteinander abgeglichen werden. QUINTEGO trennt deshalb organisatorische Fehler, unklare Vorgaben und technisch bedingte Differenzen konsequent von tatsächlich verdachtsrelevanten Mustern.
Im Mittelpunkt stehen die zuvor festgelegten Beweisfragen. Je nach Sachverhalt können Zeiterfassungsdaten, Einsatz- und Tourenpläne, Zutrittsereignisse, Reisekosten, vorhandene betriebliche Protokolle und rechtmäßig erhobene Beobachtungen einbezogen werden. Jede Datenquelle wird auf Herkunft, Aussagewert und zeitliche Konsistenz geprüft; eine pauschale Überwachung von Beschäftigten findet nicht statt.

Sachverhalt eingrenzen, Datenquellen sauber trennen
Zunächst werden die auffälligen Buchungen, der betriebliche Kontext und mögliche alternative Erklärungen gemeinsam mit der zuständigen Stelle eingegrenzt. Bei Beschäftigtendaten sind Zweck, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit sowie gegebenenfalls Mitbestimmungs- und Datenschutzfragen vor Beginn verbindlich zu klären.

Die Untersuchung konzentriert sich auf den vereinbarten Zeitraum und dokumentiert sowohl bestätigende als auch entlastende Feststellungen. Der Abschlussbericht stellt Quellen, zeitliche Zusammenhänge und verbleibende Unsicherheiten so dar, dass Personalverantwortliche und Rechtsbeistand den Sachverhalt eigenständig bewerten können.
Mögliche Prüfbausteine bei konkretem Verdacht
- Abgleich von Zeiterfassung, Dienstplanung und dokumentierten Arbeitseinsätzen
- Prüfung auffälliger Buchungsfolgen, Pausen, Wege- und Abwesenheitszeiten
- Einordnung vorhandener Zutritts-, Einsatz- oder Abrechnungsdaten im zulässigen Umfang
- Zeitlich begrenzte operative Feststellungen nur bei tragfähiger Beauftragung
- Ergebnisbericht mit belastenden, entlastenden und nicht klärbaren Aspekten
Weitere Informationen zur Leistung
Verdacht auf Arbeitszeitbetrug belastet das Betriebsklima und verursacht Kosten. QUINTEGO prüft Zeiterfassung, Dienstpläne, Terminkalender und operative Abläufe sachlich. Ziel ist eine nachvollziehbare Dokumentation, die interne Maßnahmen oder arbeitsrechtliche Schritte fundiert.
Häufige Fragen
Was zählt als Arbeitszeitbetrug?
Dazu gehören gefälschte Stempelzeiten, unerlaubte Abwesenheit während der Arbeitszeit, fingierte Kundenbesuche oder ungenehmigte Nebentätigkeiten.
Wie werden die Ergebnisse dokumentiert?
Wir erstellen eine chronologische Zusammenfassung aus Zeiterfassung, Beobachtungen und weiteren Quellen mit Zeitstempel und Quellenangabe.
Ist eine Observation rechtlich zulässig?
Ja, sofern sie im Rahmen der berechtigten Interessenabwägung und der geltenden Datenschutzvorschriften erfolgt.
Regionale Verfügbarkeit
Wir decken Arbeitszeitbetrug für Unternehmen unter anderem in München, Berlin, Hamburg und Köln auf. Eine Übersicht aller Städte und Länder finden Sie unter Einsatzorte. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.
