Max-Josefs-Platz in Rosenheim mit historischen Bürgerhäusern und Laubengängen

Detektei für Rosenheim – Ermittlungen im Einsatzgebiet Rosenheim

QUINTEGO bearbeitet Anliegen mit Bezug zu Rosenheim nach vertraulicher Auftragsklärung.

Leistungen im Einsatzgebiet Rosenheim

Welche Leistung sinnvoll ist, ergibt sich aus der Beweisfrage, nicht aus einem festen Paket. Für Anliegen mit Bezug zu Rosenheim kommen insbesondere diese Bereiche in Betracht; die ausführliche Beschreibung finden Sie jeweils auf der Fachseite.

Welche Angaben für die Erstbewertung benötigt werden

Für eine erste Einschätzung genügen wenige, aber konkrete Angaben:

  • Worum geht es und welche Frage soll beantwortet werden?
  • Was steht bereits fest und woraus ergibt sich das?
  • Bei einer Raumprüfung: Art und Anzahl der Bereiche, Stockwerk, wer Zugang hat und wer von der Prüfung wissen darf
  • Bei einer Geräteuntersuchung: Modell, Betriebssystem sowie Eigentum beziehungsweise Berechtigung am Gerät
  • Bei einem IT-Vorfall: Zeitpunkt der Entdeckung, betroffene Systeme, vorhandene Protokolle und bereits getroffene Maßnahmen

Wie die Auftragsklärung abläuft

Vor jedem Einsatz steht ein vertrauliches Erstgespräch. Darin wird geklärt, welche Maßnahmen fachlich tragfähig, rechtlich zulässig und verhältnismäßig sind. Anschließend werden Umfang, Vorgehen und Dokumentationsform schriftlich festgehalten. Der Startzeitpunkt wird verbindlich abgestimmt; pauschale Reaktions- oder Anfahrtszeiten nennen wir nicht.

Termine und Geräteübergabe

Vor-Ort-Termine werden nach der Auftragsklärung vereinbart; dabei werden Zeitfenster, Zutritt und Ansprechpartner abgestimmt. Geräte für eine forensische Untersuchung können per versichertem Versand übergeben werden; eine persönliche Übergabe oder Abholung ist nach Absprache möglich.

Welche Ergebnisse Sie erhalten – und wo die Grenzen liegen

Am Ende steht eine nachvollziehbare Dokumentation: was untersucht wurde, mit welchen Mitteln, zu welchem Zeitpunkt und welche Feststellungen sich daraus ergeben. Eine Prüfung beschreibt immer den Zustand zum Untersuchungszeitpunkt. Nicht jede Auffälligkeit ist ein Beweis, und nicht jeder Verdacht lässt sich bestätigen; ein Ergebnis, das einen Verdacht nicht erhärtet, wird ebenso dokumentiert. Erfolgsgarantien geben wir nicht; die rechtliche Bewertung bleibt Sache der beauftragten Rechtsvertretung.