Spesenbetrug

Auch genannt: Spesenabrechnungsbetrug

Was ist Spesenbetrug?

Einer der häufigsten Kündigungsgründe

Der Spesenbetrug, auch Spesenabrechnungsbetrug genannt, gilt als einer der häufigsten Kündigungsgründe für Arbeitgeber. Spesen decken den Bereich der Verpflegungskosten des Mitarbeiters ab, die im Rahmen einer Dienstreise vom Arbeitgeber erstattet werden können. Das Wort Spesen leitet sich aus dem Lateinischen spesa ab und bedeutet Speisen.

Der Mitarbeiter hat Anspruch auf eine steuerfreie Rückerstattung der Spesen (solange die gesetzlichen Bestimmungen nicht überschritten werden). Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihre Abrechnung zum eigenen Vorteil fälschen. Aber: Der Spesenbetrug ist ein Delikt (Betrug und Urkundenfälschung), das sowohl strafrechtlich als auch arbeitsrechtlich verfolgt werden sollte. Unter Spesenbetrug fallen zum Beispiel:

  • falsche Reisebelege
  • zu hohe Kilometer-Abrechnungen
  • private Bewirtungsbelege
  • falsche Arbeitszeiterfassung

Unsere Kompetenzen

01

Erfahrung

02

Diskretion

03

Seriosität

04

Professionalität

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf

Arbeitgeber muss Betrug nachweisen – Quintego hilft dabei

Beweislast

Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten seines Angestellten eindeutig beweisen. Unsere erfahrenen Detektive ermitteln für Sie eindeutige sowie gerichtsfeste Beweise, die im Zusammenhang mit einer möglichen Spesenmanipulation Ihrer Mitarbeiter stehen.

 

Wie geht man bei Spesenbetrug vor?

Den Betrug aufdecken

Die meisten Spesenbetrüger sind sehr kreativ und bereit, große Anstrengungen zu unternehmen, damit der Betrug nicht aufgedeckt wird. Wer auf eigene Faust ermitteln möchte, läuft oftmals Gefahr, selbst enttarnt zu werden – im schlimmsten Fall finden Sie sich plötzlich in einer gefährlichen Situation wieder.

Denn für die Beweisführung ist es von großer Bedeutung, gesetzeskonform vorzugehen. Unsere Detektei setzt erfahrene Wirtschaftsdetektive ein, die Ihnen mit dem nötigen Fachwissen dabei helfen, eine klare Beweislage herbeizuführen.

Bei Verdacht: Personenbeobachtung

Verdacht beweisen

Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter ein betrügerisches Verhalten hat? Vorab sei gesagt: In den meisten Fällen empfiehlt es sich, sich die Person, die im Verdacht steht, im Rahmen einer Personenbeobachtung näher anzusehen. So ist eine lückenlose Beweisführung gewährleistet – Manipulationen bei der Spesenabrechnung können oftmals nur mit dieser Beweisführung bekämpft werden. Die erfahrenen Detektive fertigen detaillierte Berichte über die betroffene Person an, anhand derer Sie alle Aktivitäten überprüfen können. Hierzu zählen unter anderem:

  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • aufgesuchte Kunden
  • zurückgelegte Fahrstrecken
  • mögliche Tankvorgänge


Die eingereichten Spesen- sowie Reisekostenabrechnungen des Arbeitnehmers können Sie dann mit unserem genauen Bericht abgleichen.

Vorteile der Personenbeobachtung

Was bringt die Personenbeobachtung?

  • Sie können feststellen, ob die geltend gemachten Kosten des Mitarbeiters real sind.
  • Sie haben einen gerichtsfesten Beweis bei einer möglichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht.

Sollte sich herausstellen, dass kein Spesenbetrug vorliegt, ist außerdem durch die Arbeit unserer diskreten Detektive das Verhältnis Ihrer Mitarbeiter zu Ihnen nicht belastet worden und das Betriebsklima bleibt geschützt.

Bei bestätigtem Verdacht: weiteres Vorgehen

Das Vorgehen

Bestätigt sich nach den Ermittlungen Ihr Betrugsverdacht, haben Sie nun rechtsgültige Beweise zur Hand und können Ihre Ansprüche durchzusetzen. Alle beteiligten Detektive sind natürlich jederzeit als Zeugen vor Gericht verfügbar.

Ein erkannter und bewiesener Betrug bei den Spesen führt außerdem in vielen Fällen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wissenswert: Sie müssen Ihren Arbeitgeber hier nicht einmal abmahnen, da es sich um ein erhebliches Fehlverhalten handelt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 10. Juni 1980 (6 AZR 180/78) entschieden. Voraussetzung hierfür ist, dass vorsätzlich vorgegangen wurde.

Auch die deutschen Arbeitsgerichte stimmen bei Spesenbetrug einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu (BAG, AP Nr. 42, 49 zu § 626 BGB).

Selbst, wenn es sich „nur“ um einen einmaligen Betrugsversuch oder um einen geringen Geldbetrag handelt, gilt die Kündigung (vgl. Urteil BAG vom 06. September 2007, 2 AZR 264/06 – NZA 2008, 636 Rn. 23.)

Kostenersatz durch den Täter bei Spesenbetrug

Positive Vertragsverletzung

Nach § 91 ZPO können Sie Privatdetektiv-Kosten häufig erstatten lassen. Dies gilt aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem daher rührenden Schadensersatzanspruch seitens des Arbeitgebers durch den Spesenbetrüger.

Detektei Quintego hilft Ihnen bei der Aufdeckung von Spesenbetrug

Was wir für Sie tun

Die Detektei Quintego sichert Ihre Interessen und klärt Spesenbetrug für Sie auf. Dabei gehen unsere ausgebildeten Detektive zielgerichtet, gerichtsverwertbar sowie diskret vor. Rufen Sie jetzt an und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Mitarbeitern beraten.

Wir sind Mitglied in folgenden Berufsverbänden:

Quotation Mark

Das sagen unsere Kunden

Wir haben uns in einer schweren Situation sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Detektei arbeitet transparent, seriös und menschlich, sodass keine Fragen und Unsicherheiten offen blieben.

Anonym

Die Ermittler haben uns nach kurzer Zeit die Beweise geliefert, die wir gebraucht haben. Vielen Dank für die gute Arbeit, die wir immer wieder in Anspruch nehmen würden.

Anonym

Für uns als Unternehmen war vor allem Diskretion sehr wichtig. Das Quintego-Team hat uns mit seiner professionellen Arbeit mehr als überzeugt.

Anonym

wir beraten sie gerne

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf

1. erstberatung

In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch lernen wir uns kennen und finden heraus, wie wir Ihnen helfen können.

2. Massgeschneidertes angebot

Nach dem Gespräch erstellen wir ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot, bei dem wir natürlich auch Ihr Budget berücksichtigen.

3. auftragsstart

Sind alle Fragen geklärt, starten wir unsere Ermittlungen und halten Sie dabei immer transparent auf dem Laufenden.

FAQ

Unsere Ermittler haben langjährige Erfahrung in ihrem jeweiligen Spezialgebiet. Ihr Wissen basiert also nicht nur auf einer sehr guten Ausbildung, sondern auch auf Praxiswissen aus über 30 Jahren erfolgreicher Arbeit.

Ja und nein. Natürlich nehmen Sie automatisch Einfluss, weil Sie uns mit Hintergrundinformationen versorgen. Aus diesen Informationen und unserer Erfahrung entwickeln wir dann unsere Strategie, die Sie schließlich zum Ziel führen wird. Selbstverständlich nehmen auch aktuelle Entwicklungen und neue Erkenntnisse Einfluss auf unsere Strategie. Sie ist also nicht in Stein gemeißelt. 

Wir wenden alle rechtlich zulässigen und ethisch vertretbaren Methoden an, um einen Fall aufzuklären. Dabei respektieren und achten wir natürlich alle gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem wir arbeiten. 

Das ist eine unserer höchsten Prioritäten. Aus diesem Grund wenden wir ausschließlich Methoden an, die gesetzeskonform sind. Denn nur dann sind Beweise und Erkenntnisse vor Gericht verwertbar. Die Detektive, die den Fall bearbeitet haben, stehen außerdem als Zeugen vor Gericht zur Verfügung. Alle unsere Mitarbeiter sind gerichtserfahren und kennen die Bedeutung der Aussage vor Gericht. 

Die Kosten sind nicht unbedingt von der Zeit abhängig, die eine Detektei braucht, sondern von der Strategie und der Erfahrung der Ermittler. Versteckte Nebenkosten wie KFZ-Einsatzstunden und überhöhte Kilometer-Sätze sind bei Quintego ausgeschlossen. Wir berechnen einsatznotwendige Kosten ganz transparent und ohne Aufschlag und beraten Sie gerne dazu.

Natürlich. Jeder Auftrag kann mit einem Kostenlimit versehen werden, das schriftlich im Dienstvertrag festgehalten wird. Der leitende Ermittler des jeweiligen Falles informiert Sie, sobald das Budget aufgebraucht ist. Danach können Sie entscheiden, ob sie das Budget erweitern, ein neues Etappen-Budget festlegen oder den Auftrag beenden möchten. So bieten wir Ihnen eine völlige Kostenkontrolle und Transparenz. 

Im privaten Bereich geht es oft um Untreue oder Fremdgehen. Unternehmen setzen Detektive hingegen oft in den Bereichen Mitarbeiter- oder Wirtschaftskriminalität ein. Wir bieten Ihnen sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich unsere Unterstützung an.

Das liegt daran, dass es meist nicht zum Erfolg führt, wenn nur ein Detektiv und ein Einsatzfahrzeug im Einsatz sind. Außerdem ist das Risiko zu hoch, entdeckt oder enttarnt zu werden. 

Ermittlungen, Recherchen und Nachforschungen greifen meist in die Rechte der jeweiligen Personen oder Firmen ein. Damit eine Detektei das tun darf, muss es einen Rechtfertigungsgrund geben. Wir prüfen deshalb bevor wir einen Auftrag annehmen ganz genau, ob ein solches berechtigtes Interesse auch wirklich vorliegt. Ist dem nicht so, würden wir uns selbst strafbar machen.

Das ist möglich und sogar gängig. Voraussetzung ist aber auch hier, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt direkt an die Kanzlei des Rechtsanwalts, der mitverantwortlich für die Bezahlung ist. 

Ein Auftrag endet dann, wenn das Auftragsziel erreicht wurde. Er kann aber auch vorher durch Stornierung oder Kündigung beendet werden.

Jetzt anfragen

Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung an

Lassen Sie uns gemeinsam starten

Unsere Einsatzorte

Info zu unseren Einsatzgebieten: Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben und Sie sich für unsere Dienstleistungen interessieren. Nun möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass es sich bei den Einsatzgebieten auf unserer Webseite, die mit einem * gekennzeichnet sind, um operative Einsatzgebiete handelt, in denen wir für Sie ermitteln und auch schon ermittelt haben. Wir haben an diesen Einsatzgebieten keine Detektei-Büros, nehmen aber sehr gerne die Ermittlungen dort für Sie auf.