Erfahrungen & Bewertungen zu Detektei Quintego

Gerichtsurteile

Gerichtsurteile

Keine Kündigung aufgrund von Keylogger-Erkenntnissen – Beweisverwertungsverbot (BAG, Urt. v. 27.07.2017 – 2 AZR 681/16)


Mit Urteil vom 27.07.2017 (2 AZR 681/16) billigte das Bundesarbeitsgericht ein Beweisverwertungsverbot für Erkenntnisse, die mittels so genannter Keylogger gewonnen worden sind. In dem Unternehmen, in dem der klagende Arbeitnehmer als Webentwickler angestellt war, wurde den Arbeitnehmern im April 2015 mitgeteilt, dass die Internetaktivitäten und die Benutzung der Systeme mitgeloggt werde. Auf den PC´s wurde eine Software installiert, die sämtliche Tastatureingaben registrierte und in bestimmten Abständen Screenshots erzeugte. Nach Auswertung der Daten stellte der Arbeitgeber fest, dass der Arbeitnehmer in erheblichem Umfang private und tätigkeitsfremde Angelegenheit an seinem Arbeitsplatz erledigte und kündigte ihm fristlos und hilfsweise ordentlich. Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Er wandte ein, dass die aus der Überwachung seines Arbeitsplatzes gewonnenen Erkenntnisse nicht vor Gericht verwertbar seien. Mit Erfolg: Seine Kündigungsschutzklage war sowohl beim Arbeitsgericht Herne als auch bei Landesarbeitsgericht Hamm erfolgreich. Die Gerichte urteilten, dass die Daten nicht verwertbar waren. Die unterinstanzlichen Entscheidungen wurden nun vom Bundesarbeitsgericht gebilligt: Die Keylogger-Software und das automatisierte Fertigen von Sceenshots seien als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers zu werten und dies verstoße gegen § 32 Absatz 1 BDSG. Das nach Art. 2 Absatz 1 i. V. m. Art. 1 Absatz 1 GG geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe nur dann zurückzutreten, wenn die Überwachung anlassbezogen zur Aufklärung von besonders schwerwiegenden Verstößen oder Straftaten erfolgt. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer die private Nutzung des PC´s eingeräumt hat, half dem Arbeitgeber in dem Verfahren auch nicht, denn dies rechtfertigt zwar eine Abmahnung, nicht aber eine sofortige Kündigung.
BAG, Urteil vom 27.07.2017 – 2 AZR 681/16

 

 

Arbeitsrecht; | Schadensersatz wegen Detektivkosten
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird. Voraussetzung dafür ist, daß die in Rechnung gestellten Beträge zu den Aufwendungen gehören, die eine vernünftige, wirtschaftlich denkende Person nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich ergriffen hätte (BAG, Urt. v. 17. 9. 1998 – 8 AZR 5/97). Zum (eingeschränkten) Einsatz von Detektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern vgl. auch ArbG Köln, Urt. v. 15. …

 

 

Erstattung von Detektivkosten bei Verdachtskündigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der Arbeitnehmer dem Arbeitnehmer die durch die Tätigkeit eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten, wenn der Arbeitgeber auf Grund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragsverpflichtung überführt wird (BAG, NZA-RR 2011, 231).
Diese Rechtsprechung hat der BAG jüngst weiter fortgeführt. Nunmehr kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer auch dann die Erstattung seiner Detektivkosten verlangen, wenn die ermittelten Tatsachen den Arbeitnehmer nicht überführen, jedoch zu so einem schwerwiegenden Verdacht führen, dass eine deswegen ausgesprochenen Verdachtskündigung als begründet angesehen werden muss
(BAG, Urt. v. 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12).

 

 

 

Stalkender Nachbar muss die Umzugskosten seiner Opfer bezahlen

 

Karlsruhe. Stalking ist nicht nur strafbar, sondern kann für den Täter auch sehr teuer werden. Diese Erfahrung musste nun ein Mann machen, der seinen Nachbarn nachstellte und diese immer wieder bedrohte. Das betroffene Ehepaar entschloss sich umzuziehen, um sich der ständigen Schikane und Bedrohung zu entziehen. Nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in diesem Fall entschieden, dass ein stalkender Nachbar für die Umzugskosten seiner Stalkingopfer aufkommen muss (Urteil vom 5.11.2021, Az.: 10 U 6/20).

Detektei Quintego hat 5,00 von 5 Sternen 60 Bewertungen auf ProvenExpert.com